Meldestelle für Anhaltspunkte von Gesetzesverstößen und Missständen im Unternehmen
Bürstadt-Furniture legt bei eigenem Verhalten und unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen im In- und Ausland größten Wert auf die Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze, Regelungen und der selbstauferlegten Compliance-Verhaltensgrundsätze. Unser Anspruch ist es, jegliche Risiken auszuschließen, welche unsere Integrität gefährden und unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern oder Kunden schaden können. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, ist es daher wichtig, dass wir Kenntnis von Compliance-Verstößen erlangen. Interne Meldestelle im Sinne des Gesetzes ist die Bürstadt Furniture GmbH gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Was kann gemeldet werden?
Die interne Meldestelle steht für Hinweise auf mögliche Verstöße in folgenden Bereichen zur Verfügung (§ 2 HinSchG):
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Umwelt- und Naturschutz
- Datenschutz und IT-Sicherheit
- Lebensmittel- und Produktsicherheit
- Vergabe- und Wettbewerbsrecht
- Finanz- und Steuerrecht
- Sonstige Verstöße gegen geltendes EU- oder nationales Recht
Wer kann Meldungen abgeben?
Alle Personen, die im beruflichen Kontext Kenntnis von möglichen Verstößen erlangt haben, insbesondere:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Ehemalige Beschäftigte
- Bewerberinnen und Bewerber
- Externe Dienstleister, Lieferanten und Geschäftspartner
Hinweisgeberschutzgesetz
Bürstadt-Furniture bietet hierfür allen Mitarbeitern und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, etwaige Gesetzesverstöße und Missstände bei Bürstadt-Furniture zu melden. Meldungen sind derzeit per E-Mail an die unten genannte Adresse möglich; wir bitten daher um Angabe Ihrer Kontaktdaten, damit wir bei Rückfragen mit Ihnen in Kontakt treten können. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur den mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht. Alle eingehenden Meldungen werden umgehend geprüft. Verdachtsfälle werden untersucht und Verstößen wird nachgegangen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach Eingang einer Meldung gilt folgendes Verfahren gemäß §§ 17, 18 HinSchG:
- Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die Meldestelle prüft den Sachverhalt sorgfältig und unparteiisch.
- Innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung.
Schutz der Hinweisgeber
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die in gutem Glauben Meldung erstatten, sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor Repressalien geschützt. Jegliche Benachteiligung als Reaktion auf eine Meldung – etwa Kündigung, Abmahnung oder Diskriminierung – ist gesetzlich untersagt und wird von Bürstadt-Furniture nicht toleriert. Hinweise, die nachweislich wissentlich falsch abgegeben werden, sind gemäß § 37 HinSchG nicht von diesem Schutz umfasst und können straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Sie und etwaige Dritte nach sich ziehen.
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldestelle steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, sich an eine externe Meldestelle auf Bundes- oder Landesebene zu wenden, insbesondere an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.
Zur Meldung unmittelbarer Gefahren für Leib und Leben wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Rettungskräfte (Notruf 112). Bitte sehen Sie ferner von Kundenanfragen oder Beschwerden zu Produkten von Bürstadt-Furniture über dieses Portal ab und wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihren Händler.
Kontakt
ppa. Maria Wilfert
Personalleitung
E-Mail: hgsg@buerstadt-furniture.de